Häuslicher Beratungsbesuch für Pflegeberatung in Münster

Hier online oder telefonisch unter 02 51 – 76 25 29 00 können Sie bei uns jederzeit unkompliziert einen Termin für einen häuslichen Beratungsbesuch für Pflegeempfänger vereinbaren. (Auch Pflegeberatungsbesuch oder Beratungseinsatz genannt). Dieser Beratungseinsatz ist unerlässlich für die Leistungen der Pflegekasse. Nutzen Sie unser Angebot: Im Pflegeberatungsgespräch stellen wir gemeinsam sicher, dass Sie alle ambulanten Hilfen bekommen, die Sie benötigen, und Ihr Pflegegeld weiter beziehen!

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Cura ist zugelassen für den häuslichen Beratungsbesuch für Pflegeempfänger in Münster nach § 37 SGB XI

Sie selbst – oder Angehörige – sind mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 eingestuft? Wenn bislang NUR Pflegegeld bezogen wird, ist ein Pflegeberatungsgespräch gesetzlich vorgeschrieben. Das regelt der § 37 XI Abs. 3 des Sozialgesetzbuchs (SGB).

Ein regelmäßiger Beratungseinsatz – Häuslicher Beratungsbesuch für Pflegeempfänger – ist von der Pflegekasse in der ambulanten Pflege verpflichtend vorgeschrieben. Der § 37 SGB XI gibt den rechtlichen Rahmen dafür. Mit der Vorschrift der regelmäßigen Pflegeberatung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass häusliche Pflege in der erforderlichen Qualität geleistet wird.

Pflegebedürftigen, die den vererpflichtenden Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger nicht abrufen, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar entzogen werden.

Das Gesetz betrifft alle Pflegebedürftigen, die mit einem Pflegegrad II, III, IV oder V eingestuft wurden, und die Pflegegeld beziehen, aber bislang keine Pflegeleistungen nutzen.

  • Bei Pflegegrad II und III muss der Beratungseinsatz einmal im halben Jahr abegerufen werden.
  • Bei Pflegegrad IV und V muss der Pflegeberatungsbesuch vierteljährlich erfolgen.
  • Beziehen Sie Pflegesachleistungen bei einem ambulanten Pflegedienst wie Cura Westfalia, können Sie den häuslichen Beratungsbesuch für Pflegeempfänger in halbjährlichen Abständen nutzen.

Die Pflegeeinrichtung, bei der Sie den Beratungseinsatz abrufen, muss durch einen Versorgungsvertrag bei der Pflegekasse zugelassen sein. Cura Westfalia ist ein von der Pflegekasse zugelassener ambulanter Pflegedienst: Deshalb sind wir in Münster Beratungsstelle nach §37 Abs. 3 SGB XI. Der fachkundige, erfahrene häusliche Beratungsbesuch für Pflegeempfänger nach § 37 SGB XI gehört zu den Kernkompetenzen aller unserer ausgebildeten Pflegefachkräfte.

Der Beratungseinsatz durch einen dafür zugelassenen Pflegedienst ist keine „Prüfung“! Vielmehr stehen beim Pflegeberatungsgespräch die Situation und das Wohl des/der zu Pflegenden, aber auch der Angehörigen im Mittelpunkt. Als ambulanter Premium-Pflegedienst möchten wir, dass Ihr Leben zu Hause am schönsten bleibt. Deshalb betrachten wir gemeinsam Ihre Situation ganzheitlich. Zielsetzung ist es, dass Sie in Ihrem Zuhause bleiben. Und dass Sie komfortabel und in bester Qualität versorgt werden können. Haben sich Ihr gesundheitlicher Zustand oder andere Umstände verändert, schlagen wir Ihnen Lösungen und Leistungen vor, die solche Veränderungen auffangen und Ihrem Wohlbefinden zugute kommen.

Oftmals wird die häusliche Pflege überwiegend von den Angehörigen der Pflegebedürftigen geleistet. Im Pflegeberatungsgespräch bekommen Sie als Angehörige/r kompetenten Rat und Unterstützung in Form von Aufklärung, Information und alltagspraktischer Anleitung. Zudem können wir Ihnen aufzeigen, welche Pflegesachleistungen oder auch ambulante Hilfen bei der häuslichen Pflege gemäß dem Pflegegrad als Leistung der Pflegekasse beantragt werden können. Dabei geht es auch um Ihr eigenes Wohlergehen als pflegende/r Angehörige/r, denn durch die regelmäßige Pflegeberatung können wir Sie rechtzeitig unterstützen, wenn Überlastung oder Überforderung drohen: Verantwortung trägt sich leichter, wenn man sie teilen kann.

Ihre Pflicht ist es, den Beratungseinsatz in der erforderlichen Frequenz „abzurufen“. also entsprechende Termine für das Pflegeberatungsgespräch in Ihren eigenen vier Wänden zu vereinbaren. Nach dem ersten Beratungseinsatz übernehmen wir es gern, Sie rechtzeitig zu erinnern und Folgetermine anzubieten. Werden Sie bereits ambulant durch Cura Westfalia betreut, brauchen Sie nichts zu tun. Denn dann kommen wir initiativ auf Sie zu. Und  durch die regelmäßigen Pflegebesuche sind wir ohnehin in engem Austausch mit Ihnen.

Das Sozialgesetzbuch schreibt die regelmäßigen Pflegeberatungsbesuche vor (Pflegeberatung nach §37.3). Wird dieser Beratungseinsatz wiederholt nicht angefordert, kann das von der Pflegekasse als Verweigerung ausgelegt werden. Eine Kürzung oder schlimmstenfalls Entzug des Pflegegelds können die Konsequenz sein. Aber keine Sorge, so weit muss es nicht kommen. Denn wir beraten Sie gern, kompetent und bei Bedarf auch ganz kurzfristig, wenn Ihr Beratungseinsatz überfällig ist.

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